Die 3 Wege zum Energieaudit

1. Freiwillig

DIN EN 16247-1

Die EN 16247 ist eine europäische Norm, die Anforderungen an qualitativ hochwertige Energieaudits festlegt und ein wichtiger Schritt für eine Organisation, unabhängig von Art und Größe, welche ihre Energienutzung optimieren und ihre Energieeffizienz verbessern möchte


2. Gesetzlich verpflichtet

EDL-G

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), wurde am 06. März 2015 vom Bundesrat beschlossen und legt unter anderem fest, welche Unternehmen alle vier Jahre Energieaudits durchführen müssen.


3. Staatlich gefördert

BAFA

Eine qualifizierte Energieberatung soll kleinen und mittleren Unternehmen Einsparpotentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzeigen.